Gefährdungsbeurteilung für Unternehmen in NRW
Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Grundlage des betrieblichen Arbeitsschutzes. Sie dient dazu, Gefährdungen systematisch zu erkennen, zu beurteilen und daraus geeignete Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten abzuleiten.
Arbeitssicherheit Bender unterstützt Unternehmen bei der Erstellung und Fortschreibung von Gefährdungsbeurteilungen sowie bei der praktischen Umsetzung der daraus abgeleiteten Maßnahmen. Mit Sitz in Wegberg betreuen wir Unternehmen vor Ort in Nordrhein-Westfalen (NRW).
Kontakt aufnehmenGrundbetreuung berechnenWas ist eine Gefährdungsbeurteilung?
Der Arbeitgeber hat die Gefährdungen zu beurteilen, denen Beschäftigte bei ihrer Arbeit ausgesetzt sein können. Auf Grundlage dieser Beurteilung wird festgelegt, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.
Dabei geht es nicht nur um offensichtliche Unfallgefahren. Je nach Tätigkeit und Arbeitsplatz können unterschiedliche Gefährdungsfaktoren relevant sein.
So läuft eine Gefährdungsbeurteilung ab
- Arbeitsbereiche und Tätigkeiten erfassen
- Gefährdungen ermitteln
- Gefährdungen beurteilen
- Schutzmaßnahmen festlegen
- Maßnahmen umsetzen
- Wirksamkeit überprüfen
- Gefährdungsbeurteilung fortschreiben
Welche Gefährdungen werden berücksichtigt?
Beispiele:
- mechanische Gefährdungen
- elektrische Gefährdungen
- Gefahrstoffe
- biologische Einwirkungen
- physikalische Einwirkungen
- Arbeitsmittel und Maschinen
- ergonomische Belastungen
- Arbeitsorganisation
- psychische Belastungen
Von der Gefährdungsbeurteilung zur praktischen Umsetzung
Die Gefährdungsbeurteilung steht am Anfang. Aus den ermittelten Gefährdungen werden geeignete Schutzmaßnahmen abgeleitet.
Soweit erforderlich, werden diese Maßnahmen und Verhaltensregeln in Betriebsanweisungen konkretisiert. Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung sowie die daraus abgeleiteten Schutzmaßnahmen und Betriebsanweisungen bilden wiederum wichtige Grundlagen für die Unterweisung der Beschäftigten.
So werden Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisungen und Unterweisungen nicht als einzelne Dokumente betrachtet, sondern als zusammenhängender Prozess des betrieblichen Arbeitsschutzes.
Wer ist für die Gefährdungsbeurteilung verantwortlich?
Die Verantwortung für die Gefährdungsbeurteilung liegt beim Arbeitgeber. Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen ihn fachkundig bei der Durchführung, Bewertung und Ableitung geeigneter Maßnahmen.
Die Beauftragung einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit ersetzt daher nicht die Verantwortung des Arbeitgebers.
Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung
Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung, festgelegte Maßnahmen und deren Überprüfung müssen entsprechend den einschlägigen Anforderungen dokumentiert werden.
Wann muss eine Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?
Eine Gefährdungsbeurteilung ist kein Dokument, das einmal erstellt und anschließend dauerhaft abgelegt wird.
Sie sollte insbesondere überprüft werden, wenn sich Arbeitsbedingungen wesentlich verändern, neue Arbeitsmittel oder Verfahren eingeführt werden oder neue Erkenntnisse zeigen, dass bisherige Maßnahmen nicht mehr ausreichen.
Unterstützung durch Arbeitssicherheit Bender
Wir unterstützen Sie dabei, die Gefährdungsbeurteilung auf die tatsächlichen Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen Ihres Unternehmens auszurichten.
Gemeinsam erfassen wir relevante Arbeitsbereiche und Tätigkeiten, ermitteln Gefährdungen und unterstützen bei der Bewertung sowie bei der Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen.
Ziel ist eine Gefährdungsbeurteilung, die nachvollziehbar ist und sich im betrieblichen Alltag nutzen lässt.
Kontakt aufnehmenExterne Fachkraft für Arbeitssicherheit