Unterweisungen im Arbeitsschutz für Unternehmen
Beschäftigte müssen die Gefährdungen ihrer Tätigkeit kennen und wissen, welche Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln einzuhalten sind.
Arbeitssicherheit Bender unterstützt Unternehmen bei der Vorbereitung und Durchführung praxisnaher, tätigkeitsbezogener Unterweisungen. Mit Sitz in Wegberg betreuen wir Unternehmen vor Ort in Nordrhein-Westfalen (NRW).
Kontakt aufnehmenGrundbetreuung berechnenWarum sind Arbeitsschutz-Unterweisungen erforderlich?
Der Arbeitgeber hat Beschäftigte ausreichend und angemessen über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen. Die Unterweisung muss auf den jeweiligen Arbeitsplatz oder Aufgabenbereich zugeschnitten sein.
Ziel ist deshalb nicht, allgemeine Sicherheitsinformationen vorzulesen, sondern den Beschäftigten die für ihre tatsächliche Tätigkeit relevanten Gefährdungen, Schutzmaßnahmen und sicheren Verhaltensweisen verständlich zu vermitteln.
Von der Gefährdungsbeurteilung zur Unterweisung
Die Gefährdungsbeurteilung liefert die Grundlage. Aus den festgestellten Gefährdungen werden geeignete Schutzmaßnahmen abgeleitet.
Soweit erforderlich, werden diese Schutz- und Verhaltensregeln in Betriebsanweisungen konkretisiert. Die Erkenntnisse aus Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisungen fließen anschließend in die Unterweisung der Beschäftigten ein.
Dadurch orientiert sich die Unterweisung an den tatsächlichen Gefährdungen des Betriebs und nicht an einer beliebigen Standardpräsentation.
Wann müssen Beschäftigte unterwiesen werden?
Unterweisungen sind insbesondere bei Aufnahme entsprechender Tätigkeiten sowie bei relevanten Änderungen erforderlich. Je nach einschlägiger Rechtsvorschrift können außerdem konkrete Wiederholungsfristen gelten.
Tätigkeitsbezogen statt allgemeiner Standardunterweisung
Eine wirksame Unterweisung berücksichtigt die tatsächliche Tätigkeit der Beschäftigten.
Ein Mitarbeiter an einer Maschine benötigt andere Inhalte als Beschäftigte im Lager, in der Werkstatt oder bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen.
Deshalb sollten Unterweisungen auf die jeweilige Tätigkeit, den Arbeitsplatz und die Erkenntnisse der Gefährdungsbeurteilung abgestimmt werden.
Welche Inhalte können Bestandteil einer Unterweisung sein?
- Gefährdungen am Arbeitsplatz
- Schutzmaßnahmen
- Arbeitsmittel und Maschinen
- persönliche Schutzausrüstung
- Verhalten bei Störungen und Notfällen
- Betriebsanweisungen
Wer ist für die Unterweisung verantwortlich?
Die gesetzliche Verantwortung für die Unterweisung liegt beim Arbeitgeber.
Der Arbeitgeber kann sich bei Vorbereitung, fachlicher Ausgestaltung und Durchführung unterstützen lassen. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät insbesondere zu relevanten Gefährdungen und Schutzmaßnahmen.
So unterstützt Arbeitssicherheit Bender
Wir unterstützen Unternehmen bei der Vorbereitung und Durchführung tätigkeitsbezogener Arbeitsschutz-Unterweisungen.
Grundlage sind die tatsächlichen Arbeitsbedingungen, vorhandenen Gefährdungsbeurteilungen, festgelegten Schutzmaßnahmen und – soweit erforderlich – Betriebsanweisungen.
Die Inhalte sollen für Beschäftigte verständlich sein und einen direkten Bezug zu ihrer täglichen Arbeit haben. Ziel ist nicht eine Unterweisung „für die Akte“, sondern sicheres Verhalten im betrieblichen Alltag.
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