Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2
Die DGUV Vorschrift 2 regelt die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung von Unternehmen. Die Grundbetreuung bildet dabei einen wesentlichen Bestandteil der Regelbetreuung.
Arbeitssicherheit Bender unterstützt Unternehmen bei der sicherheitstechnischen Grundbetreuung und bei der Ermittlung des erforderlichen Betreuungsumfangs. Mit Sitz in Wegberg betreuen wir Unternehmen vor Ort in ganz Nordrhein-Westfalen (NRW).
Grundbetreuung berechnenKontakt aufnehmenWas ist die Grundbetreuung?
Die Grundbetreuung umfasst regelmäßig anfallende Aufgaben von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit. Ziel ist es, den Arbeitgeber bei der Organisation und Umsetzung von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu unterstützen.
Die Grundbetreuung ist von der betriebsspezifischen Betreuung zu unterscheiden. Beide Bereiche bilden bei der Regelbetreuung gemeinsam die Gesamtbetreuung.
Wie wird die Grundbetreuung berechnet?
| Betreuungsgruppe | Einsatzzeit je Beschäftigtem/Jahr |
|---|---|
| Gruppe I | 2,5 Stunden |
| Gruppe II | 1,5 Stunden |
| Gruppe III | 0,5 Stunden |
Die jeweilige Einsatzzeit wird mit der Zahl der zu berücksichtigenden Beschäftigten multipliziert. Das Ergebnis ist die Einsatzzeit der gesamten Grundbetreuung von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit – nicht allein die Einsatzzeit der SiFa.
Aufteilung zwischen Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt
Die Einsatzzeit der Grundbetreuung wird zwischen Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit aufgeteilt. Die konkrete Aufteilung richtet sich nach den betrieblichen Erfordernissen und ist nicht für jeden Betrieb pauschal mit 80/20 vorgeschrieben.
Für die Kalkulation der sicherheitstechnischen Betreuung durch Arbeitssicherheit Bender legen wir einen SiFa-Anteil von 80 % und einen betriebsärztlichen Anteil von 20 % zugrunde.
SiFa-Anteil 80 %: 30,0 Std./Jahr
Betriebsarzt-Anteil 20 %: 7,5 Std./Jahr
Bei der Preisberechnung durch Arbeitssicherheit Bender wird ausschließlich der kalkulierte SiFa-Anteil von 80 % berücksichtigt. Die betriebsärztliche Betreuung ist nicht Bestandteil unseres Angebots.
Grundbetreuung einfach berechnen
Mit unserem Rechner können Sie Beschäftigtenzahl und Betreuungsgruppe eingeben. Der Rechner ermittelt daraus zunächst die gesamte Grundbetreuung und anschließend den von uns für die Kalkulation zugrunde gelegten SiFa-Anteil von 80 %.
Grundbetreuung berechnenDie Berechnung dient der ersten Orientierung. Die Zuordnung zur Betreuungsgruppe und der tatsächliche Betreuungsbedarf sind anhand des konkreten Betriebs und der für den zuständigen Unfallversicherungsträger geltenden Vorschriften zu prüfen. Eine gegebenenfalls erforderliche betriebsspezifische Betreuung ist in der Berechnung nicht enthalten.
Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung
Die errechnete Grundbetreuung bildet nicht automatisch den vollständigen Betreuungsumfang eines Unternehmens.
Zusätzlich ist zu prüfen, ob und in welchem Umfang eine betriebsspezifische Betreuung erforderlich ist.
Mehr zur betriebsspezifischen Betreuung →Von der Gefährdungsbeurteilung zur Umsetzung
Welche Betreuungsgruppe gilt für meinen Betrieb?
Die Zuordnung zu Gruppe I, II oder III erfolgt nicht nach freier Wahl. Entscheidend ist die Betriebsart beziehungsweise die entsprechende Zuordnung beim zuständigen Unfallversicherungsträger.
Deshalb sollte die richtige Betreuungsgruppe geprüft werden, bevor aus den Einsatzzeiten ein Betreuungsumfang oder Angebot abgeleitet wird.
Grundbetreuung für kleinere Unternehmen
Für kleinere Betriebe bestehen abhängig von der geltenden Fassung der DGUV Vorschrift 2 und dem zuständigen Unfallversicherungsträger unterschiedliche Betreuungsmodelle. Deshalb ist zu prüfen, welche Betreuungsform für den jeweiligen Betrieb gilt.
Gerne unterstützen wir Sie dabei, die für Ihren Betrieb zutreffende Betreuungsform einzuordnen.
Grundbetreuung durch Arbeitssicherheit Bender
Wir unterstützen Unternehmen bei der sicherheitstechnischen Grundbetreuung mit einem praxisnahen Blick auf die tatsächlichen Arbeitsbedingungen.
Unser Sitz befindet sich in Wegberg. Von dort betreuen wir Unternehmen vor Ort in Nordrhein-Westfalen (NRW).
Kontakt aufnehmenExterne Fachkraft für Arbeitssicherheit